UNTER­NEHMENS­NACHFOLGE

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Die Nachfolge im Unternehmen

Die Unternehmensnachfolge: Ein Lebenswerk für die nächste Generation

Mit dem Aufbau eines eigenen Unternehmens verwirklichen sich viele Unternehmer einen persönlichen Lebenstraum. Zu Lebzeiten wird die gesamte Motivation und Arbeitskraft der Entwicklung des eigenen Betriebes zur Verfügung gestellt. Nur wenige Unternehmer machen sich zu diesem Zeitpunkt bereits Gedanken darüber, was aus ihrem Lebenswerk im Todesfall werden soll. Idealerweise sollte die Unternehmensfolge aber noch zu Lebzeiten persönlich geregelt werden.

Schätzungen zufolge werden in den nächsten Jahren etwa 300.000 mittelständische Unternehmen ihre Unternehmensfolge antreten müssen. Eine umfassende Nachfolgeplanung ist dabei unerlässlich, um auch die Existenz des Betriebes für die Zukunft zu sichern. Insbesondere erwarten auch die Banken von ihren Geschäftskunden vor dem Hintergrund der Verträge von Basel die Regelung der Unternehmensnachfolge.

Unternehmertestament

Zu den wesentlichen Inhalten der Nachfolgeplanung zählen das Unternehmertestament und eine Regelung über die Nachfolge im Unternehmen selbst. Durch das Unternehmertestament wird die Erbfolge individuell geregelt, durch Unternehmertestament und Regelung der Unternehmensnachfolge kann der Unternehmer seine Nachfolge und die Zukunft der Firma sichern.

Mit der Unternehmensnachfolge gehen schenkungsteuerrechtliche bzw. erbschaftsteuerrechtliche Fragestellungen einher. Der Gesetzgeber hat die steuerrechtlichen Regelungen zur Unternehmensnachfolge neu gefasst. Danach besteht für den Unternehmer grundsätzlich die Möglichkeit, sein Unternehmen steuerfrei zu übertragen. Diese Problematik wirft allerdings weitere komplexe Fragestellungen auf.

Die ERBRECHTSANWÄLTE werden daher bei Unternehmensnachfolgen gerade in steuerrechtlichen Fragen von einem Stab von erfahrenen Steuerberatern aus der Kanzlei Hambruch, Voss & Partner unterstützt, die sich schon seit vielen Jahren mit den steuerlichen Besonderheiten der Unternehmensnachfolge beschäftigen.

Für die Nachfolgegeneration

Zögern Sie nicht und nehmen Sie bei Ihrer Unternehmensnachfolgeplanung die Hilfe und Expertise der ERBRECHTSANWÄLTE und ihrer Steuerberater in Anspruch. Unser Ziel liegt darin, Ihr Unternehmen auch für die Nachfolgegenerationen zu erhalten.

Ausgewiesene Spezialisten regeln Ihre Unternehmensnachfolge mit dem Ziel, das Unternehmen auch für die Nachfolgegenerationen zu erhalten.

 

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