PFLICHT­TEILS­ANSPRÜCHE

Setzen Sie Ihre Erbansprüche mit uns erfolgreich durch. Unsere Anwälte haben über 20 Jahre Berufs- und Prozesserfahrung

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Der Anspruch auf den Pflichtteil

Wem steht welcher Anteil zu?

Wussten Sie schon, dass der Pflichtteilsanspruch ein gesetzlicher Anspruch für enterbte Kinder und Ehegatten ist, die im Testament nicht bedacht wurden? Das Gesetz verhindert, dass ein Erbberechtigter leer ausgeht oder zu wenig erhält, denn eine völlige Enterbung ist nach deutschem Erbrecht nicht möglich.

Ehegatten, Kinder oder Eltern haben ein Recht auf ihr Erbe und sind damit vor Enterbung, einer zu geringen Erbeinsetzung oder bei Schenkungen zu Lebzeiten des Verstorbenen geschützt. Hat der Verstorbene weder ein Testament noch einen Ehevertrag hinterlassen, bekommen Kinder und Ehegatten den gesetzlichen Erbteil. Hat der Verstorbene zu Lebzeiten bereits Vermögen verschenkt, können die Erben außerdem Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend machen.

Auch Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sind pflichtteilsberechtigt, ein Lebensgefährte und Geschwister dagegen nicht.

Die ERBRECHTSANWÄLTE kümmern sich um die Durchsetzung Ihres Pflichtteilsanspruches. Sie holen von den Erben entsprechende, vollständige Auskünfte ein und berechnen Ihren Pflichtteilsanspruch. Da dieses mit vielen Fragen einhergeht, wie z.B. welche Positionen bei der Berechnung des Pflichtteilsanspruches zu berücksichtigen sind, benötigen Sie die Hilfe eines Spezialisten. Die ERBRECHTSANWÄLTE  stehen Ihnen dafür gerne zur Verfügung.

Für die Beantwortung dieser Fragen stehen die ERBRECHTSANWÄLTE mit einer mehr als 20-jährigen Berufs- und Prozesserfahrung an Ihrer Seite. 

Die Durchsetzung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen ist eine unserer Spezialitäten.

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