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Testament aufsetzen
Den letzten Willen rechtssicher formulieren
In Deutschland hat jeder volljährige Mensch das Recht, ein eigenhändiges Testament zu verfassen; ein notarielles Testament darf man schon ab einem Alter von 16 Jahren errichten. Eigenhändig heißt, dass der Erblasser das Testament selbst von Hand schreiben und unterschreiben muss. Jede andere Form (außer notarieller Beurkundung) führt zur Unwirksamkeit!
Die Praxis zeigt, dass Erblasser ihren letzten Willen häufig falsch abfassen. Die Folge daraus kann sein, dass die Willenserklärung nichtig ist. Der Nachlass wird in diesem Fall nicht, wie ursprünglich gewünscht, verteilt, sondern es kommt zu Ergebnissen, die eigentlich gar nicht gewollt waren, weil die gesetzlichen Regelungen Anwendung finden.
Die ERBRECHTSANWÄLTE informieren Sie darüber, wie Sie ein Testament rechtssicher verfassen. Unabhängig davon werden Sie auch über die möglichen Inhalte eines Testaments umfassend informiert.
Unterstützung durch einen Erbrechtsspezialisten
Wussten Sie schon, dass das allgemein beliebte „Berliner Testament“ eine zwingende Bindungswirkung auch für den zweiten Todesfall vorsieht? Der überlebende Ehegatte ist an den Inhalt des gemeinschaftlichen Berliner Testaments gebunden. Eine Abänderung ist grundsätzlich nicht möglich. Dies gilt auch, wenn sich die Lebensumstände des überlebenden Ehegatten – manchmal Jahre oder Jahrzehnte später – vollständig geändert haben.
Häufig ist diese starre Bindungswirkung gar nicht gewollt, aber nicht mehr zu ändern.
Die ERBRECHTSANWÄLTE informieren Sie daher umfassend über den Inhalt eines Testaments, wie z. B. sogenannte Pflichtteilsstrafklauseln, Vermächtnisse, Testamentsvollstreckung oder Wiederverheiratungsklauseln.
Suchen Sie Beratung!
Scheuen Sie daher nicht die Kontaktaufnahme zu den ERBRECHTSANWÄLTEN. Die Kosten für die Abfassung eines Testamentsentwurfs oder die Beratung orientieren sich dabei nicht an den starren „wesentlich teureren“ Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Die ERBRECHTSANWÄLTE legen für diese Tätigkeit faire Pauschalen zugrunde.
Mit der Beratung geht selbstverständlich eine steuerliche Beratung unter Nutzung der vom Gesetzgeber vorgegebenen Freibeträge einher, damit diese optimal genutzt werden können.
Gemeinsam mit Ihnen regeln wir Ihr Erbe so, wie Sie es tatsächlich wünschen.
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Die ERBRECHTSANWÄLTE sind immer für Sie da und packen es an.
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